Betriebshilfe

Werden Leistungen zwischen zwei aktiven landwirtschaftlichen Betrieben erbracht, sprechen wir von überbetrieblichem Leistungsaustausch.

 

Überbetriebliche Leistungen können in Form von

  • Maschinenleihe
  • Arbeitskräften
  • Maschinenleihe mit Arbeitskräften

 erbracht werden.

 


Für die Erbringung von überbetrieblichem Leistungsaustausch gelten mehrere Voraussetzungen.

 

Grundsätzlich wird zwischen sozialer Betriebs- und Haushaltshilfe, wirtschaftlicher Betriebshilfe und Nachbarschaftshilfe (ausschließlich unentgeltliche Hilfe zwischen aktiven land-/forstwirtschaftlichen Betrieben) unterschieden.